Als Kassenpatient achten Sie bitte darauf, dass das Ausstellungsdatum Ihres Rezeptes nicht länger als 28 Kalendertage vor Behandlungsbeginn zurückliegen darf.
Als Privatpatient weisen wir Sie darauf hin, dass unsere Behandlungskosten sich nicht immer mit den Erstattungssätzen (Beihilfesätzen) Ihrer Privaten Krankenkasse decken.